Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
es tut sich etwas, wenn auch noch recht unübersichtlich.
Die Landesregierung schreibt hierzu:
Liegt in einem Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz nach Feststellung des Gesundheitsamts an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 dürfen die örtlichen Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Einzelunterricht anbieten. Zudem ist Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre möglich. Diese Regelungen gelten auch für den Musikunterricht durch Musikvereine. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis drei Tage in Folge über 50 müssen dort diese Einrichtungen schließen (Notbremse).
Für uns als Musikschule heißt das zunächst einmal, dass der Einzelunterricht für alle Altersgruppen in Kirchentellinsfurt und Kusterdingen ab KW 10 wieder aufgenommen werden kann. Lediglich der Tanzunterricht, der sowieso schon arg gebeutelt ist, muss noch in die Warteschleife.
Leider kann in Wannweil im Landkreis Reutlingen kein Unterricht stattfinden. Hier liegt die Inzidenz knapp über 60. In einer Mail vom Kultusministerium bekamen wir hierzu folgende Informationen:
Aktuell ist in der Corona-Verordnung geregelt, dass die Durchführung von Einzelunterricht sowie von Gruppenunterricht von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre in Präsenz – mit Ausnahme von Unterricht in Tanz und Ballett – in Land- oder Stadtkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gestattet ist. Maßgeblich ist hier die Inzidenz am jeweiligen Unterrichtsstandort. Dies bedeutet, dass zeitweilig für den Unterricht in Kirchentellinsfurt und Wannweil unterschiedliche Regeln gelten können.
Für Alle, die wieder zum Unterricht gehen dürfen, gilt folgendes:
- Es gelten immer noch die Hygienevorschriften. Die Schüler/innen dürfen nach wie vor nur einzeln eintreten, Eltern müssen draußen bleiben.
- Selbstverständlich dürfen Sie bzw. Ihr Kind beim Unterricht eine Maske tragen, müssen es aber nicht. In einem Unterricht, bei dem der Mindestabstand eingehalten werden kann, reicht diese Maßnahme aus. Ausnahme: Beim Unterricht auf Blasinstrumenten und beim Gesangsunterricht gilt nach wie vor der größere Abstand von mindestens 2 Metern.
- Sollten Sie oder die Lehrkraft den Online-Unterricht beibehalten wollen, geht das natürlich, allerdings nur, wenn Schüler/in, Eltern und Lehrer/in einverstanden sind. Wäre kein Distanzunterricht gewünscht und könnte die Lehrkraft keinen Präsenzunterricht anbieten, wäre grundsätzlich ein Wechsel zu einer anderen Lehrkraft möglich, sofern ein freier Platz vorhanden ist.
Herzliche Grüße und einen guten Start!
Henriette Sayer