Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
ich hoffe, Sie hatten schöne Ferien oder zumindest ein paar schöne und sonnige Feiertage, um sich von dem organisatorischen Stress ein wenig zu erholen!
Ich melde mich bei Ihnen so knapp vor Schulbeginn, da wir noch warten wollten, ob sich hinsichtlich der Regelungen, die ab morgen für den Präsenzunterricht gelten sollen, noch etwas ändert … Es wäre ja nicht das erste Mal, dass am Samstag Abend oder Sonntag noch schnell eine Änderung ins Haus flattert!
Ab Montag, 07. Juni gilt für den Unterricht an der Musikschule Folgendes:
Der Unterricht kann in allen Fächern wieder in Präsenz stattfinden!
- Gesangsunterricht und Unterricht auf Blasinstrumenten in Gruppen mit bis zu 5 Schülerinnen und Schülern,
- in allen anderen Fächern ist Unterricht in einer Gruppengröße mit bis zu 20 Teilnehmer/innen möglich.
Wir freuen uns sehr, dass somit alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ihren Unterricht wieder vorort wahrnehmen dürfen.
Allerdings darf der Unterricht bisher nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses besucht werden!
Besondere Bedingungen bzw. Erleichterungen gelten für folgende Personen:
- Schüler/innen und Schüler, die an der (weiterführenden) Schule zweimal pro Woche getestet werden, dürfen eine negative Testbescheinigung von der Schule mitbringen, die bis zu 60 Stunden alt sein darf, ein gültiges Bestätigungsformular für die Bestätigung durch die Schule (falls dort keines vorliegen sollte), können Sie hier downloaden,
- jüngere Kinder aus Grundschulen und Grundschulförderklassen dürfen einen Test unter elterlicher Aufsicht zuhause machen und sich das Testergebnis von einem Erziehungsberechtigten dokumentieren lassen – hier darf der Test bis zu 48 Stunden zurückliegen (Formular für Testbestätigung durch Erziehungsberechtigten),
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen,
- geimpfte Personen (zweifach seit mindestens 14 Tagen) und genesene Personen dürfen sich dies vom (Haus-)Arzt nachweisen lassen bzw. Ihren Impfpass vorzeigen und sind damit nicht testpflichtig.
Die Musikverbände stehen in ständigem Austausch mit den Ministerien und versuchen eine „praxisnähere“ Regelung für den Umgang mit der Testpflicht in Musikschulen zu erwirken. Die Extra-Verordnung für Musik-, Ballett-, Tanz- und Kunstschulen wird in den nächsten Tagen vom Kultusministerium veröffentlicht.
Die konkrete Vorgehensweise ab 07.06.2021:
- Es dürfen alle Kurse wieder stattfinden – ausgenommen sind die Orchesterproben,
- jede Schülerin und jeder Schüler muss der Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn ein bestätigtes negatives Testergebnis zeigen, (Ausnahmen siehe oben),
- Schülerinnen und Schüler ohne Testergebnis (ungetestet oder „vergessen“) dürfen nicht am Unterricht teilnehmen, hier wäre ausschließlich Online-Unterricht in Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer möglich,
es gelten die bisherigen Hygieneregeln.
Ich wünsche uns allen einen guten, möglichst reibungslosen Start morgen und hoffe, Sie bleiben gesund und munter!
Herzliche Grüße
Henriette Sayer