Neue Verordnung ab 01.07.2020
Ab 01.07.2020 gibt es eine neue Verordnung, eine Lockerung der bisherigen Maßnahmen, die den Musikschulbetrieb stark betrifft.
Wesentliche Punkte sind:
– Tanzunterricht kann ab Juli ohne bisherige Raumvorgaben wieder stattfinden,
– Ensembles mit bis zu 20 Personen sind wieder erlaubt,
– die Abstandsregeln entfallen – ausgenommen der Abstand im Gesangs- und Blasunterricht. Dieser wird auf 2 m reduziert.
Da wir immer wieder gefragt werde, was denn nun zur Umsetzung der Hygienekonzeption getan werden muss, hier nochmal in Kürze:
– Alle zu Unterrichtenden müssen beim Betreten des Gebäudes die Hände desinfizieren. Grundsätzlich ist auch gründliches Händewaschen in Ordnung. Sollte dies aber nicht möglich sein, MÜSSEN die Hände desinfiziert werden.
– Eltern dürfen nicht am Unterricht teilnehmen oder den Unterrichtsraum betreten.
Wir freuen uns, dass wir diese Lockerungen nun haben!